Ablauf des Winterdienstes in Düsseldorf

Unser Winterdienst Service in Düsseldorf

Als Spezialist für Gebäudeservice und Winterdienst machen wir Ihnen gerne ein individuelles und faires Angebot.

Inhaltsverzeichnis

Winterdienst in Düsseldorf

Die Streustufen beim Winterdienst in Düsseldorf

Streustufe 1 + 2

Erfahren Sie, wie unser Winterdienst in den Streustufen 1 und 2 dazu beiträgt, die Straßensicherheit zu gewährleisten. In diesen Stufen räumen und streuen wir rund 1.400 km Straßen, darunter Brücken und stark befahrene Straßen mit gefährlichen Abschnitten wie Gefällen, scharfen Kurven und Engstellen. Dazu gehören auch Hauptverkehrsstraßen, Straßen mit vielen Unfällen, Strecken mit öffentlichem Nahverkehr sowie Straßen in der Nähe von Krankenhäusern und Wohngebieten mit Busverkehr. Wir verwenden Feuchtsalz, um die Sicherheit auf diesen Straßen zu erhöhen.

Streustufe 3

Die Kategorie „Streustufe 3“ betrifft hauptsächlich Wohngebiete, Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sowie verkehrsberuhigte Zonen. Diese Straßen erfahren normalerweise keine regelmäßige Wartung. Eine Schneeräumung wird in diesen Bereichen nur dann durchgeführt, wenn die Schneedecke eine Höhe von mindestens 25 Zentimetern erreicht.

Der Ablauf des Winterdienst vom Fachbetrieb aus Düsseldorf

Winterdienst Düsseldorf

Beim Winterdienst in Düsseldorf steht Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit an erster Stelle, womöglich mehr als bei jeder anderen Tätigkeit im Gebäudeservice. Es ist bemerkenswert, dass dies meistens völlig spontan geschehen muss, mit einer Art Bereitschaftscharakter. Sobald Schnee fällt, ist es unerlässlich, dass die Mitarbeiter und ihr Maschinenpark sofort und ohne Verzögerung ausrücken, da die Rutschgefahr zu hoch ist. Dies stellt in der Praxis eine enorme Herausforderung dar, die nur von Unternehmen bewältigt werden kann, die über eine ausreichend große Belegschaft verfügen. AD Gebäudereinigung setzt täglich deutschlandweit etwa 1.500 Mitarbeiter ein, um diesen Aufgaben gerecht zu werden.


Der Ablauf des Winterdienstes in Düsseldorf

Im Rahmen des Winterdienstes in Düsseldorf werden in den Streustufen 1 und 2 insgesamt etwa 1.800 Kilometer Straßen geräumt und gestreut. Diese umfassen verschiedene Bereiche, darunter Brücken, stark befahrene Straßen mit Gefahrenstellen wie Gefällstrecken, scharfen Kurven und Engstellen. Ebenfalls eingeschlossen sind Hauptverkehrsstraßen, Straßen mit hohem Unfallaufkommen sowie Straßen mit schienengebundenem öffentlichem Nahverkehr. Zudem werden Straßen vor Krankenhäusern, Wohnsammelstraßen in Wohngebieten und Straßen mit Busverkehr berücksichtigt. In diesen Kategorien wird aus Sicherheitsgründen Feuchtsalz verwendet.

Die Streustufe 3 umfasst Wohnstraßen, Straßen in Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Gebiete. Im Allgemeinen wird auf diesen Straßen keine Räumung durchgeführt. Erst bei Schneehöhen von mehr als 25 Zentimetern greift der Winterdienst und führt die notwendigen Maßnahmen zur Schneeräumung durch. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Ressourcen effektiv eingesetzt werden und sich auf die Straßen konzentrieren, die den größten Verkehrsfluss und die höchste Priorität haben.


In welchem Monat gilt der Winterdienst

Unser Winterdienst in Düsseldorf ist nicht auf die offizielle Wintersaison von Anfang November bis Ende März beschränkt. Wir sind das ganze Jahr über einsatzbereit, um Sie bei Bedarf zu unterstützen. Denn heutzutage kann man sich nicht mehr nur auf den April verlassen, der tut, was er will. Überraschendes Wetter kann in jedem Monat auftreten und erfordert eine zuverlässige Winterdienstleistung.

Unser Team steht Ihnen an allen sieben Tagen der Woche zur Verfügung. Wir bieten Ihnen flexible Winterdienstpakete, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ganz gleich, ob es um Streugut, Schneeräumung oder andere Winterdienstleistungen geht, wir passen uns Ihren Wünschen und den gesetzlichen Vorgaben der Stadt oder Gemeinde an.

Darüber hinaus übernehmen wir die Verantwortung für die von uns betreuten Winterdienststellen und kümmern uns um alle notwendigen behördlichen Angelegenheiten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Reinigungs- und Winterdienstverpflichtungen bei den entsprechenden kommunalen Stellen ordnungsgemäß übertragen werden.

Mit unserem professionellen Winterdienst gewährleisten wir einen optimalen Schutz für Sie während der gesamten Winterzeit in Düsseldorf. Egal, ob es um glatte Straßen, vereiste Gehwege oder andere winterliche Herausforderungen geht, wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite und sorgen dafür, dass Sie sicher durch den Winter kommen.

Ist in Düsseldorf Streusalz erlaubt ? Was ist erlaubt und was nicht

Im Winterdienst in Düsseldorf werden vor allem Sand, Granulat oder Splitt verwendet, da sie effektiv gegen Glätte wirken und als bevorzugte Mittel gelten. Einige abstumpfende Streumittel tragen sogar das Zertifikat des Blauen Umweltengels, das auf der Website www.blauer-engel.de/de/produktwelt/alltag-wohnen/streumittel/streumittel eingesehen werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Einsatz von Streusalz grundsätzlich nicht gestattet ist. Salz kann den Bäumen schaden und darf keinesfalls auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen.

Unter die pflanzenschädigenden Salze fallen nicht nur herkömmliches Steinsalz (Natriumchlorid), sondern auch sogenannte „alternative“ Auftaumittel wie Calciumchlorid, Ammoniumsulfat oder Kaliumformiat.

Nur in Ausnahmefällen ist der Einsatz von Salz erlaubt, insbesondere an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder anderen steilen Abschnitten.

Das Düsseldorfer Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat Baumärkte und Discounter in Bezug auf diese Angelegenheit kontaktiert und darum gebeten, ihr Angebot an umweltfreundlichen Streumitteln zu verbessern.

Wann muss ich Winterdienst machen ?

Bitte sorgen Sie für die Räumung von Schnee und Eis an Werktagen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9.00 und 20.00 Uhr.

Falls Schnee nach 20.00 Uhr fällt, muss er am nächsten Tag bis spätestens 7.00 Uhr entfernt werden, und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr.

Die wichtigsten Punkte aus dem Wegegesetz in Düsseldorf

Nachdem der Schneefall aufgehört hat, ist es erforderlich, den Schnee und eine eventuelle Glättebildung umgehend zu beseitigen. Der Winterdienst in Düsseldorf muss sofort durchgeführt werden.

Bei sehr starkem Schneefall und/oder Glättebildung ist es jedoch erforderlich, den Schnee und das Eis regelmäßig zu entfernen, möglicherweise sogar mehrmals täglich.

Wenn es nach 20 Uhr schneit, muss die Schnee- und Eisbeseitigung bis 8:30 Uhr am folgenden Tag abgeschlossen sein. An Sonn- und Feiertagen haben die Räumdienste bis 9:30 Uhr Zeit, um die Arbeiten abzuschließen.

Die Gehwege müssen in der Regel auf einer Breite von einem Meter (1m) geräumt werden. Bei starkem Fußgängeraufkommen kann die Räumung sogar auf eine Breite von 1,5 Metern ausgedehnt werden. An Eckgrundstücken ist es sogar erforderlich, bis zum Bordstein zu räumen. Treppen müssen in ihrer gesamten Breite von Schnee und Eis befreit werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Fahrradwege in Düsseldorf nicht verpflichtend von Schnee und Eis befreit werden müssen. Der Winterdienst muss daher auf Fahrradwegen nicht unbedingt aktiv werden.

Was kostet der Winterdienst in Düsseldorf ?

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Abrechnungsmodelle für den Winterdienst in Düsseldorf. Eine Möglichkeit ist die Saison-Pauschalvereinbarung, bei der zu Beginn der Winterdienstsaison ein fester Pauschalbetrag vereinbart wird. Um das Risiko für die Winterdienstfirmen kalkulierbar zu machen, sind die Pauschalverträge in der Regel auf eine bestimmte Anzahl von Winterdiensteinsätzen begrenzt, etwa 15 oder 20 Einsätze. Falls der Winter besonders intensiv ist und zusätzliche Einsätze erforderlich sind, die über die vereinbarte Pauschale hinausgehen, werden diese gesondert vergütet.

Die Winterdienstsaison erstreckt sich übrigens vom 01.11. bis zum 31.03. Sie können mit dem Winterdienstleister vereinbaren, dass die Streumittel am Ende der Saison vom Dienstleister entfernt werden. In der Regel fällt dafür eine kleine Gebühr an.

Die andere Möglichkeit der Vergütung des Winterdienstes ist die Bezahlung pro Einsatz. Dabei wird eine kleine Bereitschafts- oder Organisationspauschale erhoben, die die Winterdienstfirmen für die Organisation des Auftrags und die Vorhaltung von Mitarbeitern in Rechnung stellen.

Wir Reinigen für Gewerbe, Private und auch ganze Liegenschaften.

  • 24 Stunden Einsatz Tag und Nacht
  • Streuen mit Streugut / Granulat
  • Schneeräumen
  • Höfe Privat & Industrie
  • Gehwege Privat & Gewerbe
  • Haftung Übernahme

AD-Gebäudereinigung
Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne ausführlich zu unseren jeweiligen Dienstleistungen und Angeboten. 

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